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Sorgeregister

Wann brauche ich eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister?

Beim Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. Das Sorgeregister wird dabei immer bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt geführt.

In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder teilweise der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

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