Betreuungsgeld
Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen zum Betreuungsgeld sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 für nichtig erklärt worden. Daher müssen anhängige Verwaltungsverfahren aktuell ruhen.
Dies bedeutet, dass keine neuen Bewilligungen ausgesprochen werden dürfen. Bereits bewilligte Betreuungsgeldleistungen werden zunächst weiter gezahlt. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.