Gesundheitsamt
AIDS-Beratung
Ein HIV-Antikörper-Test kann kostenlos und anonym bei unserem Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Vor der Blutentnahme wird ein ärztliches Beratungsgespräch angeboten.
Selbstverständlich ist auch eine telefonische oder persönliche Beratung durch unsere Sozialarbeiterin oder unseren Sozialarbeiter möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei:
Amtsärztliche Untersuchungen
Das ärztliche Personal des Gesundheitsamtes führt im Auftrag von Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes Untersuchungen und Begutachtungen durch, wie beispielsweise Einstellungsuntersuchungen, Überprüfungen von Dienst- und Arbeitsfähigkeit, Untersuchungen im Rahmen des Beihilferechtes, Feststellung der Fahreignung, gerichtsärztliche Begutachtung bei Betreuung.
Betreuungsbehörde
Selbständig Tätige in Heilberufen
Selbständig ausgeübte Berufe im Gesundheitsdienst sind dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Hierbei ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und ein Nachweis, mittels beglaubigter Kopie oder durch Vorlage der Originalurkunde, beizufügen, der Sie zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt.
Gesundheitstelefon / Aktion der LZG
Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) in Rheinland-Pfalz e.V. veröffentlicht viele aufschlussreiche und allgemeinnützige Informationen rund um das Thema Gesundheit.
Hygiene und Gesundheitsschutz
Impfen
Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
Sucht- und Drogenberatungsstelle
Angehörigengruppe psychisch kranker Menschen
Telefonseelsorge, Nummer gegen Kummer
Antragstellung / Verfahren Bedarfsermittlung für Erwachsene
Leistungen für Kinder und Jugendliche
Antragstellung für Leistungen für Kinder und Jugendliche
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Schuluntersuchungen
Die Schuluntersuchung vor der Einschulung ist gesetzlich vorgeschrieben (Schuleingangsuntersuchung SEU). Hierbei wird geprüft und festgestellt, ob ein Kind die nötige Schulreife für den Schulalltag besitzt.
Zur körperlichen Untersuchung (Sehtest, Hörtest usw.) wird unter anderem der Entwicklungsstand anhand motorischer, geistiger, sozialer, kognitiver als auch kommunikativer Fähigkeiten getestet.
Eine Schulärztin untersucht und beurteilt die Entwicklung des Kindes. Bei eventuellem Förderbedarf werden entsprechende Maßnahmen empfohlen.
Zur Schuluntersuchung muss jedes Kind im schulpflichtigen Alter. Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, um eine Zurückstellung zu bitten, wenn sie nachweisen können, dass ihr Kind dem Schulaltag noch nicht gewachsen ist.
Elternfragebögen zur Schuleingangsuntersuchung in verschiedenen Sprachen
Schuleingangsuntersuchung RLP Deutsch
Schuleingangsuntersuchung RLP Arabisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Bulgarisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Englisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Franzoesisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Italienisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Polnisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Rumaenisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Russisch
Schuleingangsuntersuchung RLP Türkisch
Unterbringungsbehörde
Das Aufgabengebiet der Unterbringungsbehörde beinhaltet die Einleitung und Koordination der Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Personen nach dem Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG).
Diese Aufgabe erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsbehörde.