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Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe.

Gesetzliche Grundlage der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Hiernach erhalten Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe, die durch eine bestehende oder drohende Behinderung im Sinne von
§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es insbesondere, den Leistungsberechtigten die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und sie zu einem weitgehend selbstständigen Leben zu befähigen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen

  1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z.B. Frühförderung von Kindern an Sozialpädiatrischen Zentren)
  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Budget für Arbeit)
  3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Integrationshilfen an Schulen) und
  4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z. B. Assistenzleistungen in ambulanter oder besonderer Wohnform, heilpädagogische Leistungen, Besuch von Tagesstätten oder Tagesförderstätten).

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber anderen Sozialleistungen (z.B. gesetzliche Kranken-, Renten-, oder Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit) nachrangig.


Nähere Informationen zu möglichen Hilfen nach dem SGB IX im Kinder- und Jugendbereich erhalten Sie unter Leistungen für Kinder- und Jugendliche.

Unter  Antragstellung/Verfahren Bedarfsermittlung für Erwachsene erfahren Sie, wie Sie Ein-gliederungshilfe beantragen können. Zusätzlich erhalten Sie hier Informationen zur Beantragung von existenzsichernden Leistungen bei Unterbringung in einer besonderen Wohnform.


Unter Antragstellung / Verfahren Bedarfsermittlung für Erwachsene erfahren Sie, wie Sie Eingliederungshilfe beantragen können.

Im Wegweiser für Menschen mit Behinderung finden Sie die Leistungen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Sozialdienst der Eingliederungshilfe

  1. Frau Verena Bildhauer

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  2. Frau Angelina Decker

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  3. Frau Astrid Dietrich

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  4. Frau Tanja Jung

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  5. Frau Petra Kasper

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  6. Herr Thilo Kreuzberger

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  7. Frau Anja Schlimme

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  8. Frau Ursula Wies

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  9. Frau Barbara Timmer

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  10. Frau Sarah Retzmann

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  11. Frau Lena Hansen

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Soziale Hilfen in besonderen Notlagen

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück


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