Sprungziele
Inhalt

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV). Mehr Informationen erhalten Sie in den folgenden Themenfeldern.

Deutschlandticket bei der Schülerbeförderung

 

Stand: 21. April 2023

Alle Schülerinnen und Schüler, die aktuell über eine von der Kreisverwaltung ausgegebene Fahrkarte im ÖPNV verfügen, erhalten zum 1. Mai 2023 das Deutschlandticket. Die Ausgabe für den Monat Mai 2023 erfolgt rechtzeitig Ende April über die Schulen, für die Monate Juni bis August 2023 zu einem späteren Zeitpunkt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die vier Monate ein Papierticket.

Mit dem Deutschlandticket besteht die Möglichkeit, bundesweit im Nahverkehr den ÖPNV kostenlos zu nutzen.

Zum 1. September, somit zum Schuljahresbeginn 2023/24, erfolgt die Ausgabe entweder als Chipkarte oder als smartphone-basiertes Ticket. Alle Eltern werden aktuell von der Kreisverwaltung angeschrieben, um zu wählen, ob sie die Chipkarte wünschen oder das Handy-Ticket.

Stellen Sie bitte den Antrag hier:

Antrag Deutschlandticket

Dieser Antrag ersetzt nicht den (Online-)Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten, den Sie als Erziehungsberechtigte(r) bei der Einschulung, bei einem Schulwechsel oder in der Sekundarstufe II jährlich stellen müssen. Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter der Rubrik „Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten“.

Die Informationen zum Deutschlandticket werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert.

Einige häufig gestellte Fragen haben wir hier beantwortet:

Ab wann gilt das Deutschlandticket für die Schülerbeförderung?

Das Deutschlandticket ist ab dem 1. Mai 2023 bundesweit gültig. Wir werden auch die Schülerfahrkarten zum 1. Mai auf das Deutschlandticket umstellen.

Wie lange sind die alten Schülerfahrkarten gültig? Müssen sie gekündigt werden?

Die bisherigen Schülerfahrkarten verlieren am 1. Mai 2023 automatisch ihre Gültigkeit. Eine gesonderte Kündigung ist daher nicht erforderlich.

Wer hat Anspruch auf das Deutschlandticket und wer trägt die Kosten?

Alle Schülerinnen und Schüler, die aktuell einen Anspruch auf eine Fahrkarte durch die Kreisverwaltung haben, erhalten zum 1. Mai ein Deutschlandticket. Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung haben, erhalten kein Deutschlandticket durch die Kreisverwaltung.

Der Kreis übernimmt die monatlichen Kosten in Höhe von derzeit 49 Euro für die Anspruchsberechtigten.

Wie muss das Deutschlandticket beantragt werden? Welche Daten werden benötigt?

Schuljahr 2022/2023

Alle Schülerinnen und Schüler, die aktuell über eine Fahrkarte durch die Kreisverwaltung verfügen, erhalten das Deutschlandticket automatisch zum 1. Mai 2023. Eine Beantragung ist hierzu nicht erforderlich. Die Ausgabe wird rechtzeitig Ende April über die Schulen erfolgen; zunächst in Form von QR-Codes auf Papier bis zum Schuljahresende. Die bisherigen Schülerfahrkarten verlieren ab dem 1. Mai 2023 automatisch ihre Gültigkeit.

Schuljahr 2023/2024

Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 erfolgt die Ausgabe entweder als Chipkarte oder als Smartphone-basiertes Ticket. Alle Eltern werden aktuell von der Kreisverwaltung angeschrieben, um zu wählen, ob sie die Chipkarte wünschen oder das Handy-Ticket.

Zur Beantragung des Deutschlandtickets muss der »Antrag Deutschlandticket« ausgefüllt werden. Hierzu wird die personalisierte Vorgangsnummer, die den Erziehungsberechtigten mit dem Anschreiben der Kreisverwaltung zugegangen ist, benötigt.

Im Antrag kann direkt ausgewählt werden, ob das Ticket als Chipkarte an die jeweilige Schule oder digital per E-Mail auf das Smartphone der Schülerin / des Schülers oder der Erziehungsberechtigten erfolgen soll.

Bis wann muss der Antrag bei der Kreisverwaltung eingereicht werden?

Der Antrag für das Deutschlandticket muss bis zum 9. Mai 2023 gestellt werden. Für Anträge, die nach dieser Frist eingehen kann keine rechtzeitige Bearbeitung und Übersendung des Deutschlandtickets garantiert werden.

Ist das Deutschlandticket nur regional gültig?

Nein. Mit dem Deutschlandticket wird den Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Freiraum ermöglicht. Im Gegensatz zur bisherigen Schülerfahrkarte, die nur auf bestimmten Streckenabschnitten gültig ist, können mit dem neuen Ticket deutschlandweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Fernverkehrszüge wie ICE, IC oder EC können mit dem Ticket nicht genutzt werden. Neben der Fahrt zur Schule sind mit dem Deutschlandticket künftig auch der Besuch von Freunden, die Fahrt zum Schwimmbad oder Kino und viele andere Freizeitaktivitäten ohne zusätzlichen Fahrtkosten möglich und das Deutschlandticket ist auch in den Ferien gültig.

Was muss bei der Nutzung des Deutschlandtickets für die Schülerbeförderung beachtet werden?

Genau wie bei der Schülerfahrkarte ist es unbedingt erforderlich, dem Personal der Schülerbeförderung Wohnort- oder Schulwechsel unverzüglich – idealerweise bereits im Vorfeld – mitzuteilen. Die Verkehrsunternehmen benötigen den jeweiligen Wohnort für die Abrechnung. Bei einem Schulwechsel können sich zudem die Zuständigkeiten für die Übernahme der Kosten für das Ticket ändern. Ist der Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr zuständiger Kostenträger, müssten zu Unrecht durch den Kreis gezahlte Ticketkosten von den Eltern der Schülerinnen oder Schüler erstattet werden.

Informationen zur Fahrkartenbeantragung

Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten

Antrag Grundschulen

Antrag Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 - 10)

Der Antrag für die Sekundarstufe I umfasst die Fahrkarten zur Realschule, Realschule plus, Kooperativen Gesamtschule (KGS), Waldorfschule, sowie zu den Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen (IGS).

Antrag Sekundarstufe II (Klassenstufe 11 - 13)

Merkblatt Sekundarstufe II

Der Antrag für die Sekundarstufe II umfasst die Fahrkarten zu Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, KGS, Berufsbildenen Schulen (Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) und Fachschulen in Vollzeit.

Antrag Berufsfachschule I und II

Der Antrag für die Berufsfachschule I und II umfasst auch das Berufsvorbereitungsjahr bei den Berufsbildenden Schulen.

Rechtsgrundlagen

Verkehrseinschränkungen durch extreme Wetterverhältnisse

Bei unvorhergesehenen Ereignissen (wie starker Schneefall, Glätte, etc.) besteht für die Busverkehre keine Pflicht zur Ersatzbeförderung. Das Fahrplanangebot ist jedoch -soweit es geht- aufrechtzuerhalten.

Kommt es zu wetterbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen, stellen die Verkehrsunternehmen die entsprechenden Informationen auf der Extremwetter-Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel ein.

Extremwetter-Seite des VRM

Die Extremwetter-Seite finden Sie bei entsprechenden Wetterverhältnissen direkt auf der Startseite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel.

Im Normalbetrieb ist die Extremwetter-Seite nicht sichtbar. Sie wird erst aktiviert, sobald eine Meldung eingestellt wird. Es werden dann dort die einzelnen Meldungen der Verkehrsunternehmen dargestellt. Wenn keine Meldungen mehr aktiv sind, verschwindet die Seite wieder.

Für jeden Eintrag auf der Extremwetter-Seite wird zudem automatisiert ein entsprechender „Tweet“ erzeugt und über den neu eingerichteten Twitter-Account des VRM veröffentlicht. So ist es nun möglich, auch über internetfähige Mobilgeräte jederzeit informiert zu sein.

Da es aufgrund von extremen Wetterereignissen zu Verzögerungen kommen kann, sollte auch, wenn keine Informationen für Ihre Fahrt auf der Extremwetter-Seite aufgeführt sind, erst 30 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit das Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Bei schlechter Witterung kann es zu einer erhöhten Anzahl an Anrufen kommen, daher kann es sein, dass es eine längere Zeit in Anspruch nimmt, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Da sich die Straßenverhältnisse von Ort zu Ort bei extremen Wetter stark unterscheiden und sich auch schnell wieder ändern können, ist es für die Verkehrsunternehmen jedoch auch schwierig am Telefon genaue Mitteilungen zu jeder Fahrt geben zu können.

Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die Verkehrsunternehmen erreichen:

  • Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Süd, Verkehrsbetriebe Rhein-Eifel-Mosel GmbH: 02633-200 96 00,
  • Linienbündel Hunsrück-Mitte, Stemmler-Bus GmbH: 06762 4019353
  • Linienbündel Oberes Mittelrheintal und Hunsrückhöhenstraße-Nord, KVG Zickenheiner GmbH: 0261 9846140

Die Aufteilung der Linien zu den Linienbündeln finden Sie unter der Rubrik „Die Linienbündel im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Bitte beachten Sie: Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel kann ein Ausstieg nur an den Haltestellen selbst erfolgen. Möchte ein Fahrgast aussteigen, obwohl der Bus nicht an einer Haltestelle hält, kann er jedoch nicht zum Verbleib im Bus gezwungen werden, dennoch erfolgt der Ausstieg auf eigenes Risiko. Dabei spielen jedoch das Alter des Fahrgastes (z. B. Grundschulkind oder Kind, welches bereits eine weiterführende Schule besucht) sowie die örtlichen Gegebenheiten, an denen der Bus steht, eine Rolle.

Baumaßnahme Kümbdchen

Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach hat mitgeteilt, dass die Baumaßnahme in der Ortsgemeinde Kümbdchen voraussichtlich zum 28. April 2023 beendet ist. Daher werden ab dem 1. Mai 2023 wieder alle regulären Fahrpläne und Haltestellen bedient. Die Baustellenfahrpläne und Ersatzhaltestellen im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme entfallen zu diesem Zeitpunkt.

Beschwerden oder Hinweise

nach oben zurück