Sprungziele
Inhalt

Unterbringungsbehörde

Das Aufgabengebiet der Unterbringungsbehörde beinhaltet die Einleitung und Koordination der Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Personen nach dem Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG).

Diese Aufgabe erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsbehörde.

nach oben zurück