Trink- und Badewasser
Trinkwasser
Das Trinkwasser liegt, von der Gewinnung und ggf. Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn des Verbrauchers, in der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Regelmäßige Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität.
Die Aufgaben beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen). In die Überwachung können im Bedarfsfall auch privat genutzte Gebäude einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung bewertet das Gesundheitsamt die Ergebnisse der Trinkwasserproben, die die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen bei einem Labor in Auftrag gegeben haben, und stehen den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbrauchern beratend zur Seite. Aktuelle Informationen zur Qualität des Trinkwassers erhalten Sie auch bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen.
Badewasser
Gemäß den Vorgaben des § 37 Infektionsschutzgesetz und der DIN 19 642 überwacht das Gesundheitsamt öffentliche Schwimmbäder und Badeanlagen (Frei- und Hallenbäder, Hotelbäder, Lehrschwimmbecken, Therapie-, Bewegungs- und Saunatauchbecken). Die Überwachung erstreckt sich auf die Einhaltung der Betreiberverpflichtungen, das Beckenwasser einschließlich der Wasseraufbereitungsanlagen, Anforderungen an die Hygiene und Auswertung der Untersuchungsbefunde (mikrobiologisch, chemisch, physikalisch).
Schwimm- und Badebecken haben nur eine begrenzte Wasserkapazität und kein biologisches Selbstreinigungsvermögen. Durch kontaminiertes Wasser in Schwimmbädern kann eine Vielzahl von Infektionen verbreitet werden. Jeder Badegast trägt zur mikrobiologischen Belastung des Wassers bei. Durch entsprechende Vorreinigung (gründliches Abseifen), vor Benutzung des Badebeckens, könnten etwa 2/3 der Belastungsstoffe im Badebeckenwasser vermieden werden.