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Ausländerrecht

Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.

Dies ist nach Terminabsprache bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung möglich, E-Mail: ukraine.abh@rheinhunsrueck.de. Die Registrierung führt anschließend zur Erteilung des Aufenthaltstitels. Bei der Registrierung werden Dokumente überprüft sowie Fingerabdrücke aufgenommen und abgeglichen. Dies ist zur Sicherung der Identitätsangaben zwingend erforderlich.

Um einen Termin für die Registrierung zu vereinbaren, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Terminwunsch" an ukraine.abh@rheinhunsrueck.de mit folgenden Angaben:

• vollständiger Name der eingereisten Personen
• Geburtsdatum
• Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
• Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
• Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
• E-Mail-Adresse
• telefonische Erreichbarkeit
• ggf. Ansprech- / Vertrauensperson

Sie erhalten per Email oder Telefon baldmöglichst einen Termin zur Registrierung und Antragstellung. 

Verfahren beim Registrierungstermin:

  • Wir nehmen Ihre Fingerabdrücke und ein Foto von Ihnen auf,
  • Sie beantragen Ihre Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Schutz (gültig bis zum 4. März 2024)
  • Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung als Nachweis der Antragstellung und als vorläufige Bestätigung der Aufenthalts- Arbeitserlaubnis.
  • Sie erhalten (falls noch nicht geschehen) die Möglichkeit die Leistungsanträge beim Sozialamt zu stellen.

Der Registrierungstermin dauert je Person ca. 35 – 40 Minuten.

Falls Sie den Ihnen mitgeteilten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte unbedingt damit wir den Termin neu vergeben können.

Nach derzeit circa 4 bis 6 Wochen erhalten Sie die Karte Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) per Post. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name gut lesbar am Briefkasten angebracht ist. 

Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19.

Informationen zu Sozialleistungen/Wohnraum/Krankenhilfe finde Sie hier.

Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz_ukrainisch

Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz_englisch

Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz_deutsch

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