Kindesschutz in Kindertagesstätten
Kindeswohlgefährdungen die ihren Ursprung außerhalb der Kindertagesstätte haben (z.B. im familiären Umfeld ...) und sich in der Kindertagesstätte zeigen, müssen nach § 8a SGB VIII gemeldet werden.
Pädagogische Fachkräfte sind gesetzlich dazu verpflichtet den Schutzauftrag in Kindertagesstätten umzusetzen. Das aufmerksame Beobachten und professionelle Tätigwerden zum Wohle der Kinder stellt somit keine Option dar, sondern ist eine gesetzliche Pflicht der pädagogischen Fachkräfte in Kitas.
Kindeswohlgefährdungen innerhalb der Kindertagesstätte müssen nach § 47 SGB VIII gemeldet werden. Die Meldepflicht nach § 47 SGB VIII, resultiert aus dem Auftrag der Aufsichtsbehörde des Landesjugendamtes (LIA), über den gesetzlichen Schutzauftrag, den die Einrichtungen gegenüber den Kindern haben, zu wachen (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII). Der Auftrag des LJA fokussiert dabei diejenigen Ereignisse, die das Wohl der Kinder in den Einrichtungen der Tagesbetreuung beeinträchtigen können.
Ablaufpläne für Kindertagesstätten (Dokumente an der Seite)
- Ablaufplan zum Vorgehen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII für Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis.
- Ablaufplan bei Meldungen nach § 47 SGB VIII.
Material für Kindertagesstätten (Dokumente an der Seite)
- Vorlage Meldung nach § 8a SGB VIII für KiTas
- Vorlage Meldung nach § 47 SGB VIII für KiTas
- Risikobogen zur Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Lebensberatung Simmern - Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa):
https://www.simmern.lebensberatung.info/start/
Rainer Liesenfeld rainer.liesenfeld@bgv-trier.de Tel. 06761-4344
Dagmar Reichel dagmar.reichel@bgv-trier.de Tel. 06761-4344
Kindernotruf Simmern:
Beratungsstelle für Jungen und Mädchen kontakt@frauennotruf-rheinhunsrueck.de Tel. 06761-7513
Fachstelle für Frauen und Mädchen Tel. 06761-13636
Kita-Sozialarbeit:
Weitere Informationen hier.