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Jugendförderung

Jugendförderung als Teilgebiet der Jugendhilfe fasst die Bereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zusammen. Rheinland-Pfalz hat für beide Bereiche ein eigenes Landesgesetz: das Jugendförderungsgesetz.

Aufgaben und Angebote

  • Beratung von Jugendgruppen, Ortsgemeinden und Kirchengemeinden in Bezug auf Jugendräume und Jugendzentren
  • Mädchen- und Jungenarbeit
  • Ferienbetreuung, Erstellung der Ferienfreizeitbroschüre
  • Schulungen für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit
  • Bezuschussung von Freizeiten und Ferienbetreuungen
  • Förderung von Präventionsprojekten an Schulen
  • Beratung und Durchführung von Beteiligungsprojekten
  • Unterstützung und Begleitung des Kreisjugendringes

Vordrucke / Veranstaltungen 

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