Private Dorferneuerung
Fördervoraussetzungen
- Grundsätzlich förderfähig sind Maßnahmen in Ortsgemeinden, die über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügen.
Eine Auflistung der betreffenden Gemeinden finden Sie hier. - Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Gebäudes.
- Eine Abstimmung des Vorhabens mit der Kreisverwaltung vor Antragstellung ist zu empfehlen.
- Die Finanzierung der Maßnahme muss ohne Einbeziehung des Dorferneuerungszuschusses gesichert sein.
- Um einen Antrag auf Fördermittel stellen zu können, darf noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein.
- Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.669 Euro betragen.
Gelungene Beispiele der Dorferneuerung
vorher |
nachher |
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