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Was ist ein Landkreis?

Der Landkreis ist als kommunale Gebietskörperschaft eine der Keimzellen des demokratischen Staates. Er erbringt Leistungen für die Daseinsvorsorge seiner Bürger im sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und ökologischen Umfeld und ermöglicht gleichzeitig deren Teilnahme an der Gestaltung des öffentlichen Lebens.

Nach Zweckbestimmung und Funktion ist der Landkreis eng mit den Gemeinden verbunden, die sein Territorium ausmachen. Hierbei ist deren Verhältnis auf Ergänzung angelegt, da beide Partner gleichwertige kommunale Aufgaben erledigen; der Landkreis nimmt dabei die überörtlichen kommunalen Aufgaben wahr.

Um die Interaktion mit den Kreisbürgern und Gemeinden zu gewährleisten, bleibt der Landkreis in einer überschaubaren Größenordnung. So kann auch die Einflussnahme der Bürger und Gemeinden auf die Erfüllung der Kreisaufgaben gewahrt werden, wodurch keine weite Kluft zwischen Bevölkerung und Verwaltung entstehen kann.

Das kreiskommunale Verfassungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz sieht eine wichtige Aufgabe darin, die Integration von Bürger und Landkreis zu ermöglichen und dem Bürger die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen im Kreisbereich einzuräumen.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Einführung der Urwahl der Landräte im Jahr 1993 zu sehen.
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