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Beistandschaft und Unterhaltsberatung

Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist eine kostenlose Dienstleistung des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft sowie Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder.

Was beinhalten die beiden Aufgabenbereiche einer Beistandschaft?

  • Feststellung der Vaterschaft

    Sie sind schwanger oder haben ein Kind geboren, sind nicht verheiratet und der Vater des Kindes ist nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen? Hier kann das Jugendamt als Beistand den von Ihnen benannten Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung per Urkunde auffordern. Die erfolgte Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Ihrer urkundlichen Zustimmung als Mutter wirksam. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung durch den Kindesvater, kann das Jugendamt als Beistand eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung beantragen. Im gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungverfahren vertritt der Beistand - wie ein kostenloser Anwalt - das Kind vor Gericht.

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

    Kommt der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach, dann ermittelt der Beistand, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, Unterhaltsbeiträge zu erbringen. Er sorgt dafür, dass diese Unterhaltsverpflichtung durch einen vollstreckbaren Titel rechtlich abgesichert wird, wenn dies erforderlich ist. Das kann durch die freiwillige Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung geschehen oder durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung. Soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, leitet der Beistand die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein und auch hier vertritt der Beistand - wie ein kostenloser Anwalt - das Kind vor Gericht. Der Beistand kümmert sich auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, zum Beispiel im Rahmen geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Wer darf eine Beistandschaft beantragen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern mit gemeinsamer elterliche Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt und
  • die werdende Mutter.

Wie kann ich eine Beistandschaft beantragen?

Die Einleitung einer Beistandschaft erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt. Das ausfüllbare Formular finden Sie in der Randbox unter "Dokumente".

 

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