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Private Dorferneuerung

Fördervoraussetzungen

  1. Grundsätzlich förderfähig sind Maßnahmen in Ortsgemeinden, die über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügen.
    Eine Auflistung der betreffenden Gemeinden finden Sie hier.
  2. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Gebäudes.
  3. Eine Abstimmung des Vorhabens mit der Kreisverwaltung vor Antragstellung ist zu empfehlen.
  4. Die Finanzierung der Maßnahme muss ohne Einbeziehung des Dorferneuerungszuschusses gesichert sein.
  5. Um einen Antrag auf Fördermittel stellen zu können, darf noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein.
  6. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.669 Euro betragen.

Antragsunterlagen

Förderfähige Maßnahmen

Beratung durch die Kreisverwaltung

Gelungene Beispiele der Dorferneuerung

 

vorher

nachher

Dorferneuerung alt Foto 1
Dorferneuerung neu Foto1 © KV RHK
   
Dorferneuerung alt Foto 2
Dorferneuerung neu Foto 2
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