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Datum: 12.01.2021

Zuschüsse für Altbausanierung, Scheunenumbau und Abriss

Für die Sanierung eines Altbaus, den Umbau einer Scheune zu Wohnraum oder einen Gebäudeabriss gibt es pro Objekt bis zu 30.000 EUR Zuschuss aus dem Dorferneuerungsprogramm.

Förderanträge können die Bauherren/-innen bei der Kreisverwaltung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass mit den Bau- bzw. Abrissarbeiten noch nicht begonnen wurde. Zudem muss es sich bei der geplanten Sanierungs- oder Umbaumaßnahme um eine komplette Instandsetzung des Gebäudes vom Dach über Fenster und Fassade bis hin zum Innenausbau und der Erneuerung der Gebäudetechnik handeln. Einzelne Bauunterhaltungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen oder die Ausführung einer Teilsanierung sind nicht förderfähig. Gestalterische Details und Materialwahl im Hinblick auf die Dacheindeckung, die Fenster und die Fassadengestaltung sind vor Antragstellung mit der Kreisverwaltung abzustimmen. Die Fördersätze liegen bei 35 % der förderfähigen Baukosten für Sanierungsmaßnahmen und bei maximal 153 EUR/m² für die neu geschaffene Wohnfläche.

Gebäude, die abgerissen werden sollen, müssen bereits über einen längeren Zeitraum ungenutzt sein und einen städtebaulichen Missstand darstellen. Der Rückbau wird mit 35 % der Abriss- und Entsorgungskosten bezuschusst. Ortsbildprägende sowie denkmalgeschützte Gebäude sind von einer Abrissförderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Simone Klein.

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