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Datum: 24.03.2021

Terminshopping auch im Rhein-Hunsrück-Kreis. Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung.

Wegen der gestiegenen Corona-Fallzahlen gelten ab Mittwoch, 24. März 2021, strengere Auflagen im Rhein-Hunsrück-Kreis. Die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung der Landesregierung schreibt dies zwingend vor. Deshalb wurde im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz die vorgeschriebene Allgemeinverfügung erlassen.

Ab dem 24. März gilt somit für den Einzelhandel die Vorgabe, nur dann zu öffnen, wenn Kunden zuvor einen Termin vereinbart haben. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde in den Laden treten.

Von diesen Regelungen nicht betroffen sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Reformhäuser, Baumärkte und Blumengeschäfte sowie Banken und Sparkassen. Sie dürfen weiter geöffnet bleiben.

Sport im Freien ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Proben von Chören oder Laientheatergruppen sind wieder verboten.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 7. April. Nach derzeitiger Vorgabe des Landes darf die Verfügung erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen mindestens eine Woche unter 50 liegt.


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