Anträge auf Agrarförderung 2022 - Fristende beachten
Das diesjährige Antragsverfahren Agrarförderung für Direktzahlungen, Weitergewährungsantrag EULLa (Entwicklung von Umwelt Landwirtschaft und Landschaft) sowie Steillagenförderung im Weinbau endet am 16. Mai 2022. Allerdings können Anträge noch verspätet bis zum 12. Juni 2022 eingereicht werden; der Förderbetrag wird jedoch entsprechend gekürzt.
Der Antrag Agrarförderung gilt erst dann als eingereicht, wenn der Datenträgerbegleitschein (DBS) bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises eingegangen ist.
Wie bekanntgegeben, fallen die Zahlungsansprüche im Jahr 2023 weg.
Dies bedeutet, dass die Zahlungsansprüche in diesem Jahr (2022) letztmalig genutzt werden können.
Wichtig ist es, Zahlungsansprüche, die in diesem Jahr (bis 16.05.2022) nicht genutzt werden können (Flächenverlust, Aufgabe des Betriebes), zu übertragen (verkaufen), da sie im nächsten Jahr gänzlich ihren Wert verlieren.
Landwirtinnen und Landwirte, die Zahlungsansprüche anbieten, können sich beim Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises melden. Die Verkaufsangebote werden dort in einer Liste erfasst. Interessierte können diese Liste anfordern (per Telefon oder E-Mail) und so Kaufpartner/-innen finden.
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, unter den Rufnummern 06761 82-830 bis -837.
Autor/in: Pressestelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis