Sprungziele
Inhalt

Detailplanung und Bau

Im Rahmen dieser Phase werden konkrete Entscheidungen notwendig, welche den Projektverlauf maßgeblich beeinflussen und diesbezüglich ein hohes Maß an Verbindlichkeit erfordern. Ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorausgesetzt, müssen die Umsetzer den gemeinsamen Entschluss fassen, die Umsetzung des Nahwärmeverbundes weiter zu verfolgen.

Verbindliche Vertragsabschlüsse

Die Vorverträge mit den Wärmeabnehmern und den Brennstofflieferanten sind in verbindliche Verträge zu transferieren. Unter Umständen wird auch der Abschluss von Wegenutzungs- bzw. Gestattungsverträgen mit der Gemeinde oder anderen lokalen Akteuren notwendig.

Sicherung Finanzierung

Das erarbeitete Finanzierungskonzept wird in dieser Phase, beispielsweise durch das Einreichen von Förderanträgen (z. B. BAFA, BMU) oder Kreditverträgen (z. B. KfW, lokale Ban-ken/Kreditinstitute), konkretisiert und abgesichert. Hierbei ist es wichtig, stets zukünftige politische oder gesellschaftliche Entwicklungen (z. B. exorbitante Erhöhung der Rohstoffpreise) auf ihre Auswirkungen auf das Vorhaben zu prüfen und gegebenenfalls eine Anpassung der Kalkulationen oder Genehmigungen vorzunehmen.

Genehmigungsplanung

Für die Umsetzung von Nahwärmeverbünden werden u. U. unterschiedliche Genehmigungen, abhängig von den lokalen Gegebenheiten, notwendig. Grundsätzlich ist ein Bauantrag zu stellen. Ansonsten können Genehmigungen u. a. nach dem Bundes-Immisionsschutz- oder Wasserhaushaltsgesetz notwendig werden. Daher ist eine frühzeitige Prüfung der lokalen Spezifikationen von entscheidender Bedeutung.

Ausführungsplanung und Baubeginn

Nach erfolgreicher Absolvierung der oben genannten Schritte erfolgt, auf Basis von Angeboten und der Bewertung der entsprechenden Leistungsportfolios, die Beauftragung entsprechender Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird die Erstellung eines Ablaufplans für die gesamte Bauausführung empfohlen, welcher die Schnittstellen zwischen den Unternehmen sowie die zeitlichen Bauabfolgen aufzeigt. Vor der Beauftragung von Bauarbeiten sollte jedoch zunächst geprüft werden, ob und inwieweit Leistungen durch ortsansässige Akteure durchgeführt werden können, z. B. Erdbau- und Verlegearbeiten. Zu beachten ist jedoch, dass die Anschlüsse und Leitungskopplungen lediglich vom entsprechenden Fachpersonal vorzunehmen sind. Der Baubeginn sollte am Ende einer Heizperiode anvisiert werden, um so die Fertigstellung der erforderlichen Erd- und Bauarbeiten bis zur nächsten Heizperiode gewährleisten zu können.

Wurden diese Schritte erfolgreich gemeistert, steht am Ende dieser Phase nur noch die Abnahme der Bauleistung sowie die Inbetriebnahme der Anlage und des dazugehörigen Netzes an.

nach oben zurück