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Selbständig Tätige in Heilberufen

Selbständig ausgeübte Berufe im Gesundheitsdienst sind dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Hierbei ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und ein Nachweis, mittels beglaubigter Kopie oder durch Vorlage der Originalurkunde, beizufügen, der Sie zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt.

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