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Datenschutz in der Verwaltung

Datenschutz ist ein Grundrecht. „Jeder Mensch hat das Recht, über die Erhebung und weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen“. Dies hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt und so steht es auch in Artikel 4a der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Das ist der Inhalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts.

Beim Datenschutz geht es um Ihre personenbezogene Daten, also um alle Informationen, die Sie betreffen. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung sowie Daten über Ihren Gesundheitszustand oder ihre persönlichen Einstellungen. Dieses Grundrecht darf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden oder Sie haben Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, Ihr Persönlichkeitsrecht und Ihre Privatsphäre zu schützen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis als Körperschaft des öffentlichen Rechts verarbeitet täglich eine Vielzahl an personenbezogenen Daten. Hierbei werden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren zahlreiche Informationen erhoben, erfasst, gespeichert, bearbeitet, abgefragt und ausgelesen, verglichen, übermittelt, gesperrt oder gelöscht.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Die Kreisverwaltung ist daher stets bemüht, den technischen und organisatorischen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit auf hohem Niveau gerecht zu werden.

Neben den allgemeinen Regelungen, wie z.B. Datenschutzgrundverordnung, Bundes- und Landesdatenschutzgesetz, existieren zahlreiche spezialgesetzliche Datenschutz-bestimmungen, die zwingend zu beachten sind. Darüber hinaus ergänzen unsere internen Regelungen und Dienstanweisungen die bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Wenn Sie Fragen haben oder auch Kritik äußern möchten, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für den Datenschutz.

Weitere ausführliche Informationen rund um das Thema Datenschutz gibt es auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

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