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Naturschutz

Insbesondere der Schutz von bedrohten Pflanzen- und Tierarten steht im Vordergrund. In Bauleitplanungen hat die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde erhebliche Bedeutung. Je mehr Bodenflächen der Natur entzogen werden, desto wichtiger ist es, diesem Entzug mit Ausgleichsflächen entgegenzuwirken. Auch kleinere Baumaßnahmen und sonstige Eingriffe in die Landschaft bedürfen der Zustimmung oder Genehmigung. Wenn Ihnen die erforderlichen Verfahren unbekannt sind, sprechen Sie mit uns rechtzeitig.

Wir beraten und informieren Sie gern.

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