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Adoptionsvermittlung

Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, Landesjugendämter und sonstigen zur Adoptionsvermittlung anerkannten Organisationen. Der gesetz-liche Handlungsauftrag besteht darin, zum Wohle des betroffenen Kindes geeignete Eltern zu suchen. Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufwachsen zu können. Die Adopti-onsvermittlungsstelle im Kreisjugendamt Simmern hat folgende Aufgaben inne:

  • Information, Beratung interessierter Bürger und Bürgerinnen
  • Suche und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern/innen
  • Beratung abgebender Eltern bzw. abgebender Elternteile
  • Vermittlung von Kindern zu geeigneten Adoptiveltern
  • Beratung des formalen Ablaufs eines Adoptionsverfahrens
  • Beratung, Begleitung und Stellungnahmen im Rahmen von Stiefkind- und Auslandsadoption
  • Unterstützung und Beratung nach einer Adoption z.B. bei der Suche nach der Herkunftsfamilie („Wurzelsuche“) oder der Nachbetreuung von adoptierten Kindern und Jugendlichen insbe-sondere im Rahmen einer Auslandsadoption
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