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Datum: 22.12.2025

Infoveranstaltung für alle Hausbesitzer: Wie kommt die Sonne in Tank und Heizung?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz lädt gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement des Rhein-Hunsrück-Kreises, der Stadt Boppard und den vier Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein, Kastellaun, Simmern-Rheinböllen und Kirchberg zu einer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung am Dienstag, 20. Januar 2026, von 18 bis 19:30 Uhr ein. Diese richtet sich an private Hausbesitzer.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis ist bereits auf jedem fünften Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage installiert. Das hat einen guten Grund: Strom aus Sonnenenergie ist günstig und kann nicht nur im Haushalt genutzt werden. Auch für das Laden des Elektroautos oder das Heizen mit einer Wärmepumpe kommt der selbsterzeugte Solarstrom infrage. Gerade in dieser Kombination, der sogenannten „Sektorenkopplung“, lassen sich gute Synergieeffekte erzielen. Wie das Zusammenspiel der verschiedenen Nutzungen gelingen kann, darüber informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Online-Vortrag.

Im Rahmen des Vortrags werden auch gelungene Praxisbeispiele der „Sektorenkopplung“ aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis vorgestellt.

Der Online-Vortrag findet am Dienstag, 20. Januar 2026 von 18 bis 19:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden:

https://join.next.edudip.com/de/webinar/wie-kommt-die-sonne-in-tank-und-heizung/2563371

Um teilnehmen zu können, werden ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern kann die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt sein.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, an dem Online-Vortrag in Präsenzform teilzunehmen. Ort: Großer Sitzungssaal der Kreisverwaltung, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern. Wer in Präsenz teilnehmen möchte, wird um Anmeldung per E-Mail gebeten an fm.uhle@rheinhunsrueck.de oder telefonisch an 06761 82611.

Hintergrund:

Nachdem die Ergebnisse der kreisweit koordinierten Kommunalen Wärmeplanung am 28. Oktober 2025 vorgestellt wurden, steht fest, dass die weitere Prüfung von möglichen Wärmenetzgebieten sich in der Regel auf die verdichteten Stadtkerne im Rhein-Hunsrück-Kreis begrenzen wird. Der größte Teil der rund 36.000 Bestandsgebäude mit einer eigenen Heizungsversorgung im Rhein-Hunsrück-Kreis befindet sich in sogenannten Einzelversorgungsgebieten. Auch wenn in diesen Bereichen grundsätzlich beispielsweise nachbarschaftliche Wärmenetze möglich sind, erfolgt die Wärmeversorgung in diesen Gebäuden auch zukünftig meist doch durch eine einzelne Heizungsanlage.

Das Gebäude-Energie-Gesetz des Bundes sieht vor, dass in Neubauten eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gelten im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung längere Übergangsfristen, die gemäß der Kommunalen Wärmeplanung im Rhein-Hunsrück-Kreis bis zum 30. Juni 2028 wirksam sind.

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