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Geothermie

In der Erde gespeicherte Sonnenenergie

Erdwärme ist eine in Wärmeform gespeicherte Energie unterhalb der festen Erdoberfläche. Bei dieser Art der Energiegewinnung wird mit Hilfe von elektrisch betriebenen Wärmepumpen Erdwärme für Heizung und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.

Wärmepumpen sollten vorrangig in sehr energieeffizienten Gebäuden (Neubauten bzw.  entsprechend sanierten Bestandsgebäuden) und in Kombination mit Heizsystemen mit entsprechend niedriger Vorlauftemperatur von maximal 45-50 Grad Celsius (z.B. Fußbodenheizungen) eingesetzt werden.

Da die Wärmepumpen Strom benötigen, ist die Kombination mit Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung oder der Bezug von Ökostrom ratsam.
 
Das Wärmepumpensystem sollte möglichst eine Jahresarbeitszahl von mindestens vier erreichen (Verhältnis 1:4; aus einem kWh eingesetzten Strom werden vier kWh Wärme generiert).

Für die Erdwärmenutzung gibt es folgende Möglichkeiten:

Erdkollektoren

Eine Möglichkeit zur Nutzung von Erdwärme stellen Erdkollektoren dar. Hierbei muss eine ausreichend große Fläche zur Verlegung von wärmeaufnehmenden Rohrschlangen (= Erdkollektoren) zur Verfügung stehen. Vorrangig sollten hier neu zu erschließende oder bereits erschlossene Wohngebiete mit genügend Grundstücksfläche betrachtet werden. Die Erdkollektorfläche sollte etwa die 1,5 bis 2-fache Größe der zu beheizenden Wohnfläche aufweisen. Die Kollektoren müssen dabei, aufgrund der Nutzung von Sonnenwärme und der Zugänglichkeit, frei von Beschattung durch Sträucher, Bäume oder angrenzende Gebäude sein und dürfen nicht bebaut werden. 

Ein Beispiel für die effiziente Kombination von energieeffizientem Bauen, Erdwärmenutzung und Photovoltaik ist das Verwaltungsgebäude der Rhein-Hunsrück-Entsorgung (RHE) auf dem Deponiegelände in Kirchberg. Eine Projektbeschreibung steht zum Download bereit.

Erdwärmesonden

Erdwärmesonden sind eine weitere Möglichkeit, die Erdwärme als regenerative Energiequel-le zu erschließen. Beim Bau und Betrieb von Erdwärmesonden (=Bohrungen) ist höchste Sorgfalt zu tragen, um dem Grundwasserschutz Rechnung zu tragen.

Für die Errichtung von Erdkollektoren oder Erdwärmesonden ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Ist bei Erdkollektoren eine nachteilige Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers ausgeschlossen, kann statt eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis auch eine Anzeige im Sinne von § 49 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz in Frage kommen.

Weitere Informationen

Die Anforderungen an die Antragsunterlagen sowie ein Antragsvordruck können dem „Leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden für das Land Rheinland-Pfalz“ (siehe: http://www.lgb-rlp.de/erdwaerme_d.html) entnommen werden. Unter http://www.lgb-rlp.de/pruefgebiete.html können Sie die Karte „Standortbewertung für Erdwärmesonden“ einsehen. Die Internetseiten des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz (siehe: http://www.lgb-rlp.de) enthalten zu diesem Themeneberich weitere nützliche Informationen.

Beratungen über die Genehmigungsfähigkeit oder über die Zulässigkeit von Erdkollektoren und Erdwärmesonden erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück. Bitte wenden Sie sich an:

Herr Hans-Georg Jahnz

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Fachbereich Bauen und Umwelt

Schmittbachstraße 15 a
55469 Simmern/Hunsrück

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