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Abfall und Immissionsschutz

Die untere Abfallbehörde prüft, veranlasst und überwacht die ordnungsgemäße Einhaltung u.a. der Verpackungsverordnung, der Altbatterieverordnung, der Altautoverordnungen, etc. Sie erlässt hierzu die erforderlichen Anordnungen.

Ähnlich wie im Baugenehmigungsverfahren ist für viele immissionsträchtige Anlagen ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Dieses schließt dann die sonst erforderliche Baugenehmigung ein.

Vordrucke zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz finden Sie auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Link in der Randbox)

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