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Bachpatenschaften

Der Rhein-Hunsrück-Kreis schließt als Unterhaltungspflichtiger für Gewässer zweiter Ordnung Bachpatenschaftsverträge ab.

Bachpaten können sein:

Vereine, Verbände, Interessengemeinschaften oder Schulen, die ihr Interesse an der Pflege eines bestimmten Gewässerbereiches bekunden.

Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Unterhaltungsaufgaben. In Rheinland-Pfalz werden fast 2.000 Kilometer der 15.000 Kilometer Fließgewässer von Bachpaten betreut.

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