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Trennungs- und Scheidungsberatung

Wenn sich Eltern trennen stellen sich viele Fragen: Beim wem lebt das Kind? Wie können die Kontakte (Umgänge) zum anderen Elternteil zuverlässig geregelt werden? Wie werden wesentliche Informationen über das Kind zwischen den Eltern ausgetauscht?

Die Kinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Eltern; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die beste Lösung für das Kind ist, dass Eltern gemeinsam eine zuverlässige Vereinbarung zu Umgangskontakten festlegen und sich stressfrei über die Belange des Kindes austauschen. Nur so kann das Kind ungezwungen Kontakt zu beiden Eltern pflegen.

Das Jugendamt berät die Eltern in einem Elterngespräch wie eine gemeinsame Elternvereinbarung abgeschlossen werden kann. Hierbei haben wir das Wohl des Kindes im Blick und bearbeiten nicht die Beziehungsprobleme der Eltern. Die Verantwortung für das Gelingen liegt bei den Eltern. Scheitert die Moderation des Jugendamtes kann in Streitfällen das Familiengericht entscheiden.

Die Zuständigkeitsbereiche der Trennungs- und Scheidungsberatung richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (nach Verbandsgemeinde oder Stadt Boppard):

Verbandsgemeinden Kastellaun und Kirchberg

Ulrike Michel

Verbandsgemeinden Simmern-Rheinböllen

Pink Brigitte (ehemalige VG Rheinböllen)

Michel Ulrike (ehemalige VG Simmern)

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein und Stadt Boppard

Kinga Smolik

Die Außendienststelle in Boppard ist montags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr durch Detlef Wardelmann (Allgemeiner Sozialer Dienst) und mittwochs von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr durch Kinga Smolik (Familiengerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe) besetzt. Termine nach Vereinbarung. Telefon 06742 898539

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