Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung
Soll die Dauer des Aufenthaltes die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung überschreiten, ist rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung eine Verlängerung zu beantragen.
Die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ist nur in den Fällen möglich, in denen das Ausländergesetz diese Möglichkeit vorsieht. So darf beispielsweise die Aufenthaltsgenehmigung als Au-Pair nach Ablauf einer 12-monatigen Tätigkeit nicht weiter verlängert werden.
Bei einer Verlängerung müssen grundsätzlich weiterhin die gleichen Voraussetzungen vorliegen wie bei der Erteilung des Aufenthaltsrechtes.
Zur Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (erhalten Sie bei der Ausländerbehörde)
- aktuelles Passbild
- aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Gültiger Nationalpass
- Nachweis über die Sicherung des Einkommens
- die Unterlagen, die das Aufenthaltsrecht begründet haben zum Nachweis, dass die Voraussetzungen der Erteilung auch weiterhin vorliegen. Diese werden nicht benötigt, wenn sie der Ausländerbehörde bereits vorliegen (z.B. Heiratsurkunde)