Verlängerung eines Besuchsvisums
Ein Besuchsvisum kann von der Ausländerbehörde nur in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen verlängert werden.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Eine Verpflichtungserklärung, die den Zeitraum der Verlängerung abdeckt. Eventuell muss diese neu abgegeben werden (Verfahren siehe "Besuchsaufenthalt")
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für den Zeitraum der Verlängerung. Eine Verlängerung über 90 Tage hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.