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Verlängerung eines Besuchsvisums

Ein Besuchsvisum kann von der Ausländerbehörde nur in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen verlängert werden.

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine Verpflichtungserklärung, die den Zeitraum der Verlängerung abdeckt. Eventuell muss diese neu abgegeben werden (Verfahren siehe "Besuchsaufenthalt")
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für den Zeitraum der Verlängerung. Eine Verlängerung über 90 Tage hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.
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