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Visum für einen Besuchsaufenthalt

Das Visum wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Heimatland des Ausländers für maximal 90 Tage je Halbjahr erteilt. Hierzu muss der deutschen Auslandsvertretung eine Verpflichtungserklärung (Einladung) des in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Gastgebers vorgelegt werden.
Keine Verpflichtungserklärung kann abgegeben werden von Inhabern eines Besuchsvisums, einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer kurzfristigen Aufenthaltsgenehmigung.

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