Abgabe einer Verpflichtungserklärung / Einladung
Bitte beachten: Verpflichtungserklärungen können nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung abgegeben werden!
Alle Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Einladung) erhalten Sie hier.
Der amtliche Vordruck der Verpflichtungserklärung ist vom Gastgeber persönlich bei der Ausländerbehörde auszufüllen und zu unterschreiben.