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Lebensmittelbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bitte lesen Sie den Text vollständig.

1. Teilnahme erforderlich für:

  • Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen
  • Beschäftigte in Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei etc.
  • Mitarbeitende in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung

2. Belehrung durchführen

  • Sprache oben rechts wählbar
  • Nutzungs- & Datenschutzbestimmungen akzeptieren
  • Persönliche Daten eingeben
  • Ausweisdokument bereithalten
  • Ggf. Nachweis zur Gebührenbefreiung hochladen

3. Ablauf

  • Alle Filmclips vollständig ansehen
  • Quizfragen richtig beantworten
  • Belehrung komplett durchlaufen
  • Antrag absenden
  • PDF-Antrag herunterladen oder Vorgangsnummer notieren

4. falls Sie sich nicht mit der BundID angemeldet haben: Nachweise einreichen

  • Kopie Ausweis (Vorder- & Rückseite) + Fragebogen übermitteln per
    • Portal-Upload auf der Seite „1.8 Erklärung“ unter der Rubrik „Nachweis eines ärztlichen Zeugnisses“ (Fragebogen und Ausweisdokument müssen in einer PDF-Datei zusammengefasst sein)
    • Gesicherter Upload über Cryptshare: cryptshare.rheinhunsrueck.de,
  • Post: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Gesundheitsamt, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern oder
  • E-Mail: belehrung@rheinhunsrueck.de (nicht empfohlen, außer mit Passwortschutz/Verschlüsselung)

5. Gebühr überweisen (30,00 €)

  • Empfänger: Rhein-Hunsrück-Kreis Kreisverwaltung
  • IBAN: DE04 5605 1790 0010 0035 31
  • BIC: MALADE51SIM
  • Verwendungszweck: 50006014 „Ihr Name“, IfSG: EfA-RP-prod.-„Ihre Vorgangs-Nr.“

⚠️ Wichtiger Hinweis: Bitte „Ihr Name“ und „Ihre Vorgangs-Nr.“ entsprechend ersetzen.

⚠️ Ohne korrekten Verwendungszweck keine Zuordnung möglich!


(QR-Code zum Einscannen in Ihrer Banking-App)

6. Bescheinigung erhalten

  • Prüfung nach Zahlungseingang & Dokumentenversand
  • Bescheinigung wird per Post zugestellt (Bearbeitungszeit + Postweg beachten)

7. Wichtig

  • Bescheinigung gut aufbewahren
  • Keine Duplikate oder Zweitschriften möglich

Hier die Belehrung starten: 

👉 Online-Plattform: efa.rp.niedersachsen.de

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