Lebensmittelbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Bitte lesen Sie den Text vollständig.
1. Teilnahme erforderlich für:
- Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen
- Beschäftigte in Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei etc.
- Mitarbeitende in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
2. Belehrung durchführen
- Sprache oben rechts wählbar
- Nutzungs- & Datenschutzbestimmungen akzeptieren
- Persönliche Daten eingeben
- Ausweisdokument bereithalten
- Ggf. Nachweis zur Gebührenbefreiung hochladen
3. Ablauf
- Alle Filmclips vollständig ansehen
- Quizfragen richtig beantworten
- Belehrung komplett durchlaufen
- Antrag absenden
- PDF-Antrag herunterladen oder Vorgangsnummer notieren
4. falls Sie sich nicht mit der BundID angemeldet haben: Nachweise einreichen
- Kopie Ausweis (Vorder- & Rückseite) + Fragebogen übermitteln per
- Portal-Upload auf der Seite „1.8 Erklärung“ unter der Rubrik „Nachweis eines ärztlichen Zeugnisses“ (Fragebogen und Ausweisdokument müssen in einer PDF-Datei zusammengefasst sein)
- Gesicherter Upload über Cryptshare: cryptshare.rheinhunsrueck.de,
- Post: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Gesundheitsamt, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern oder
- E-Mail: belehrung@rheinhunsrueck.de (nicht empfohlen, außer mit Passwortschutz/Verschlüsselung)
5. Gebühr überweisen (30,00 €)
- Empfänger: Rhein-Hunsrück-Kreis Kreisverwaltung
- IBAN: DE04 5605 1790 0010 0035 31
- BIC: MALADE51SIM
- Verwendungszweck: 50006014 „Ihr Name“, IfSG: EfA-RP-prod.-„Ihre Vorgangs-Nr.“
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bitte „Ihr Name“ und „Ihre Vorgangs-Nr.“ entsprechend ersetzen.
⚠️ Ohne korrekten Verwendungszweck keine Zuordnung möglich!
(QR-Code zum Einscannen in Ihrer Banking-App)
6. Bescheinigung erhalten
- Prüfung nach Zahlungseingang & Dokumentenversand
- Bescheinigung wird per Post zugestellt (Bearbeitungszeit + Postweg beachten)
7. Wichtig
- Bescheinigung gut aufbewahren
- Keine Duplikate oder Zweitschriften möglich