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Grunderwerb an Gewässern II. Ordnung

Im Rahmen des Naheprogrammes des Landes Rheinland-Pfalz erwirbt der Landkreis Rhein-Hunsrück Ufergrundstücke, um die natürliche Entwicklung von Gewässern zu fördern. Auch ufernahe Grundstücke, also nicht direkt am Gewässer liegende Grundstücke, können im Naheprogramm erworben werden.
Durch den Landerwerb soll die landwirtschaftliche Nutzung, die zum Teil bis an die Böschungen der Bachläufe reicht, zurückgenommen und die Uferbereiche einer natürlichen Sukzession überlassen werden.
Dadurch kann sich das Gewässerbett aufweiten und Mäander bilden, so dass langfristig Retentionsräume entstehen, die zur Entschärfung von Hochwassersituationen beitragen. Es entstehen im Laufe der Zeit wieder Auewälder, die sich ausbreiten können und somit zusammenhängende Grüngürtel bilden.
Die Grundstücke an den Gewässern werden als ganze Parzellen erworben. Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Bodenrichtwerten.
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