Bachpatenschaften
Der Rhein-Hunsrück-Kreis schließt als Unterhaltungspflichtiger für Gewässer zweiter Ordnung Bachpatenschaftsverträge ab.
Bachpaten können sein:
Vereine, Verbände, Interessengemeinschaften oder Schulen, die ihr Interesse an der Pflege eines bestimmten Gewässerbereiches bekunden.
Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Unterhaltungsaufgaben. In Rheinland-Pfalz werden fast 2.000 Kilometer der 15.000 Kilometer Fließgewässer von Bachpaten betreut.