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Gewässerunterhaltung

Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist im Kreisgebiet für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Ausgenommen hiervon ist lediglich ein Teilbereich des Simmerbaches, ab der Lametbachmündung bis zur Kreisgrenze – hier führt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Obere Wasserbehörde die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen durch.

Folgende Gewässer im Rhein-Hunsrück-Kreis sind Gewässer zweiter Ordnung:

Simmerbach:
Ab der Külzbachmündung in Simmern bis zur Lametbachmündung in Gemünden – in Fließrichtung werden die Gemarkungen Simmern, Ohlweiler, Schönborn, Belgweiler, Oppertshausen, Ravengiersburg, Womrath, Gemünden, Gehlweiler, Schlierschied und Henau durchflossen.

Guldenbach:
Ab der Fischlerbachmündung südlich von Rheinböllen (Höhe B 50) bis zur Kreisgrenze - in Fließrichtung werden die Gemarkungen Rheinböllen und Dichtelbach durchflossen.

Kyrbach:
Ab der Sohrbachmündung nordwestlich von Lindenschied bis zur Kreisgrenze - in Fließrichtung werden die Gemarkungen Sohrschied, Hecken und Lindenschied durchflossen.

Hahnenbach:
Teilstück (ca. 1800 Meter) auf der Kreisgrenze in der Gemarkung Woppenroth.

Für die Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung sind die sechs Verbandsgemeinden und die Stadt Boppard zuständig.

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