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Benötigte Unterlagen für einen Visumsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung

Unterlagen für die Antragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

Da jede Botschaft selbständig arbeitet, ist eine abschließende Aufzählung der notwendigen Unterlagen hier nicht möglich. Genaue Auskunft kann jedoch telefonisch bei der für den Antragsteller zuständigen deutschen Auslandsvertretung in dessen Heimatland eingeholt werden.

  • Visumsantrag (erhalten Sie im Original bei der Auslandsvertretung)
  • den Antrag begründende Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Studienplatzzusage, Au-Pair-Vertrag, Arbeitsvertrag, usw.)
  • 2 neue Passbilder
  • gültiger Reisepass
  • bei manchen Auslandsvertretungen ist es hilfreich, bereits bei Visumsantragstellung eine Verpflichtungserklärung beizulegen.

Benötigte Unterlagen zur anschließenden Antragstellung bei der Ausländerbehörde

  • ausgefülltes Antragsformular (erhalten Sie bei der Ausländerbehörde)
  • Verpflichtungserklärung, die hierzu nötigen Unterlagen sind unter "Besuchsaufenthalt" erläutert. (Nicht notwendig bei Familienzusammenführung mit deutschem/deutscher Staatsbürger/in, wenn die Ehe bereits geschlossen ist)
  • Wohnraumnachweis
  • Einkommensnachweis
  • gültiger Reisepass
  • Antragsbegründende Unterlagen, sofern diese dem Visumsantrag noch nicht beigelegt wurden
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

Allgemeine Informationen

    Angehörige von EU-Staaten, EFTA-Staaten sowie Staatsangehörige der USA, von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland, können auch für einen Daueraufenthalt ohne Visum einreisen. Sie müssen dann aber die notwendige Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise unter Vorlage der Unterlagen, die den Aufenthalt begründen, bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
    Bürger der Europäischen Union (EU) unterliegen grundsätzlich ebenfalls der Aufenthaltsgenehmigungs- und Passpflicht. Sie sind jedoch die ersten drei Monate nach Einreise von der Notwendigkeit der Aufenthaltsgenehmigung befreit. Ab dem vierten Monat des Aufenthaltes benötigen EU-Bürger zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis - EU lediglich

    • ausgefülltes Antragsformular (erhalten Sie bei der Ausländerbehörde)
    • einen gültigen Personalausweis oder Nationalpass
    • den Nachweis eines Arbeitsplatzes oder einer selbständigen Tätigkeit
    • den Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
    • 2 Passfotos
    • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes

    Sollten Sie als EU-Bürger die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, fragen Sie das Personal Ihrer Ausländerbehörde, ob Sie die Freizügigkeit innerhalb der EU auf andere Weise in Anspruch nehmen können.

       

       

       

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