Sprungziele
Inhalt

Jugendschutz geht alle an!

Das Jugendschutzgesetz wird in unserem Alltag allzu häufig mit einem Augenzwinkern übergangen.

"Was geht mich das an?", fragen sich die Jugendlichen.

Das Jugendschutzgesetz gibt ihnen Orientierung in einer Welt, die immer weniger verbindliche Werte vermittelt. Es überwacht und reglementiert eine Vielzahl miteinander konkurrierender Freizeitangebote, die vermeintlich „fun & action“ versprechen und regt zur Auseinandersetzung über deren Gefährdungspotenzial an. Das Jugendschutzgesetz beschützt vor Brutalität und einer Vielzahl gewaltverherrlichender Medien der Erwachsenenwelt. Denn Kinder und Jugendliche lernen hauptsächlich am Modell. Jugendschutz wacht über das körperliche, seelische und geistige Wohl junger Menschen. Daher geht das Jugendschutzgesetz die Jugendlichen also einiges an. Bis zu Ihrem 18.Geburtstag sagt es ihnen nämlich, was sie tun dürfen und was nicht.

"Was geht mich das an?", fragen sich die Eltern.

Sind Computerspiele grundsätzlich schädlich und zu unterbinden? Darf mein Kind tatsächlich mit 15 Jahren bis nachts in die Disco? Die Jugendschutzregelungen unterstützen Eltern in Erziehungsfragen und bieten sich als Leitlinien im Diskurs mit den Sprösslingen an. Die klaren Gesetze und Empfehlungen stärken Eltern im Erziehungsprozess. Sie können in strittigen Fragen, z.B. bei dem „Dauerbrenner“ Ausgehregelungen („Ich möchte aber länger weg“, „Alle anderen dürfen, nur ich ...“), auf die eindeutigen gesetzlichen Vorgaben verweisen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung für die Entwicklung ihrer Kinder. Darauf weist der Jugendschutz sie hin, indem er mit Blick auf die Wertevermittlung Grenzen setzt und Position bezieht.

"Was geht mich das an?", fragen sich die Gewerbetreibenden und Veranstalter.

Dieser Personenkreis hat viele Berührungspunkte mit dem Jugendschutz. Das Gesetz gibt ihnen einen Ordnungsrahmen vor und regelt im wesentlichen Abgabeverbote und Zugangsbeschränkungen. Es bestraft in erster Linie verantwortungslose Erwachsene, die zum Schaden von Kindern und Jugendlichen Gewinne erzielen wollen. Konkret heißt das z.B., wer Alkohol an unter 16-jährige ausschenkt oder verkauft, wer Minderjährigen pornographische Videos zugänglich macht oder verkauft, wer unter 16-jährige ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person in seiner Diskothek Einlass gewährt, verstößt gegen das Jugendschutzgesetz und macht sich strafbar. Gewerbetreibende und Veranstalter sind also gezwungen sich mit dem Jugendschutz auseinander zu setzen, auch im Interesse ihrer Konzession.

"Was geht Euch das an?", fragt man das Jugendamt.

Das Jugendamt nimmt mit seinem Jugendschutzauftrag Einfluss auf die äußeren Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen und ist zudem Ansprechpartner für alle, die Fragen zum Thema Jugendschutz haben. Zum Beispiel für Veranstalter und Gewerbetreibende, die um Rat zur praktischen Umsetzung von Jugendschutzregelungen bitten.
Jugendschutzbeauftragte wollen Kinder und Jugendliche nicht behüten und abschirmen, sondern fit fürs Leben machen, stark machen, damit sie Verlockungen und Gefahren selbstbewusst und selbstbestimmt begegnen können. Ein selbstbestimmtes Leben können Menschen jedoch nur führen, wenn ihnen ermöglicht wurde, sich eine eigene Meinung zu bilden. Hierbei unterstützt das Jugendamt die Erziehungsaufgaben der Familie. Ergänzend zu seiner Kontrollfunktion und den gesetzlichen Beschränkungen, setzt es mit positiven Maßnahmen, wie z.B. mit der Unterstützung von Projekten zu Gewalt- und Suchtprävention an Schulen und in der Öffentlichkeit Akzente.

Jugendschutz möchte...... Jugendschutz erlaubt......

 

nach oben zurück