Sprachkurse für Erwachsene - Infos der Ausländerbehörde
- Eine Berechtigung zum Integrationskurs durch die Ausländerbehörde gibt es erst ab der Anerkennung des Asylantrages und der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
- Bei Asylbewerbern bestimmter Herkunftsstaaten (mit besonders guter Bleibeperspektive) gewährt das BAMF schon eine frühere Teilnahme (wird bei Asylantragstellung im BAMF mitgeteilt).