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Beratungs- und Förderangebot Jobcenter

Anerkennung von ausländischen Berufs- / Studienabschlüssen

Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen ist sehr individuell und erfolgt je nach Beruf durch verschiedene Institutionen. Für Rückfragen stehen die persönlichen Ansprechperson im Jobcenter gerne zur Verfügung. Die Kompetenzen zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu erfragen ist schwierig und teilweise werden hier Angaben gemacht, die schwer einzuordnen und die nicht vergleichbar mit dem Niveau in Deutschland/Europa sind. In der Regel wird das Thema Anerkennung von ausländischen Bildungs – oder Berufsabschlüssen bereits in den Sprachkursen thematisiert. Hier erfolgt auch die Empfehlung sich an das IQ-Netzwerk zu wenden, das gerne in diesem Themenfeld berät und unterstützt, auch in Bezug auf erforderliche Unterlagen oder auch eine Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stellen, wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind. Die Liste der vorzulegenden Unterlagen ist durchaus sehr individuell. Die entscheidenden Stellen legen fest, welche Unterlagen erforderlich sind oder stellen anhand der Angaben der Kunden Testverfahren zusammen, sofern keine Unterlagen vorhanden sind, um eine Bewertung der Fähigkeiten vorzunehmen. Eine Bewertung durch die persönlichen Ansprechperson ist nicht möglich.

Über die Homepage des IQ-Landesnetzwerks Rheinland-Pfalz erhalten Sie eine Übersicht von Adressen von Institutionen, an die Sie sich wenden können:
http://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/lande...

Führerschein

Die Nutzung des ausländischen Führerscheins ist in einer Übergangszeit möglich. Wie lange dieser Führerschein genutzt werden darf und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um auch nach dieser Übergangszeit ein Kfz führen zu dürfen, entscheidet die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung.

Sofern nach Abschluss der Sprachkurse/Integrationskurse eine Integration in den Arbeitsmarkt ansteht, wird im Einzelfall auch die Möglichkeit einer Führerscheinförderung durch das Jobcenter geprüft.

Integrationsmaßnahmen der Agentur für Arbeit / Kreisverwaltung / Jobcenter

Die Agentur für Arbeit, die Kreisverwaltung und das Jobcenter bieten ein breites Spektrum an Angeboten, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen.

So ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass je nach Anliegen des Kunden/innen ein Angebot zur Verfügung steht, das sie individuell unterstützt.

Dies geht von der Entwicklung von Perspektiven mit Kennenlernen von Anforderungen des Arbeitsmarktes in verschiedenen Bereichen bis hin zu Bewerbungscoaching und Qualifizierungen. Alle weiteren Angebote an Integrationsleistungen wie auch z.B. ein Praktikum bei einem Arbeitgeber (Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)), ein Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber oder auch einen Einstiegsqualifizierung stehen den Flüchtlingen zur Verfügung. Die Auswahl der Instrumente erfolgt nach einer individuellen Beratung in der Agentur für Arbeit, der Kreisverwaltung oder dem Jobcenter.
Arbeitgeberleistungen werden direkt durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit mit dem Arbeitgeber verhandelt.

Individuellen Beratungen erfordern Zeit und werden ausschließlich terminiert durchgeführt. Es empfiehlt sich daher wie oben beschrieben eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter über das Servicecenter (06761 -9406-0; 06763 – 30387-0; 06742 -8964-0) oder per E-Mail.

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