Ausländerrechtliche Folgen, rechtliche Rahmenbedingungen und Überprüfungsmöglichkeiten
Bei einer negativen Entscheidung über den Asylantrag gibt es zwei Möglichkeiten:
Freiwillige Ausreise
Nach einer Ablehnung des Asylantrages berät die Ausländerbehörde über Möglichkeiten zur freiwilligen Ausreise in das Heimatland, ggf. können zusätzliche finanzielle Hilfen zur Rückreise gewährt werden.
Abschiebung
Falls nach einer Beratung über eine freiwillige Ausreise diese Möglichkeiten nicht wahrgenommen werden, muss die Ausländerbehörde die negative Entscheidung des BAMF umsetzen und die Abschiebung in das Heimatland vornehmen.
Als Konsequenz einer Abschiebung kann unter anderem eine bis zu 5-jährige Wiedereinreisesperre in alle Schengen-Staaten festgesetzt werden.