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Jugendhilfe

Das Jugendamt ist zuständig für die Leistungen der Jugendhilfe. Diese sind im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt.

Zu den Leistungen gehören insbesondere

  • die Förderung der Erziehung in der Familie (z.B. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung),
  • die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten
  • die Hilfen zur Erziehung (z.B. Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege in Gastfamilien, Unterbringung in Wohngruppen).

Diese Leistungen werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt gesteuert. Für jede Verbandsgemeinde / die Stadt Boppard gibt es feste Ansprechperson, die montags – donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr telefonisch oder per Mail erreichbar sind.

Informationen zu den Aufgaben des Jugendamtes finden Sie hier: Jugendamt

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