Wohnen
Für die einzelnen Verbandsgemeinden gelten die folgenden einheitlich festgelegten Wohnraumstandards einer dezentralen menschenwürdigen Unterbringung unter Berücksichtigung der familiären Situation, Ethnie und Religion:
- Sauberkeit / Funktionsfähigkeit des Wohnraums / Inventars bei Übergabe und während Nutzungsdauer
- Pflicht der Bewohner schonend und pfleglich mit dem überlassenem Wohnraum / Inventar umzugehen (ggf. Regress / Ersatzvornahme)
- regelmäßige Wohnungsbesichtigungen durch die Kommune (zeitnahe Schadensermittlung / Bekanntgabe und Reparatur / Beseitigung / Renovierungen)
- standardmäßige Einrichtung des Wohnraums durch die Kommune (Küche mit E-Geräten, Töpfen, Pfannen, Besteck, Kühlmöglichkeit für Lebensmittel, Waschmaschine, Betten / Bettwäsche, Schränke, Stühle, Tische, etc.) / Zusatzinventar (insbesondere E-Geräte unter Beachtung von Sicherheitsaspekten) nur nach Absprache mit den Kommunen
- Brandschutz (Rauchverbot in allen Häusern, Kontrolle Rauchmelder, Installation Feuerlöscher / Brandschutzhinweise / Brandschutzmaßnahmen)