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Wohnen

Für die einzelnen Verbandsgemeinden gelten die folgenden einheitlich festgelegten Wohnraumstandards einer dezentralen menschenwürdigen Unterbringung unter Berücksichtigung der familiären Situation, Ethnie und Religion:

  • Sauberkeit / Funktionsfähigkeit des Wohnraums / Inventars bei Übergabe und während Nutzungsdauer
  • Pflicht der Bewohner schonend und pfleglich mit dem überlassenem Wohnraum / Inventar umzugehen (ggf. Regress / Ersatzvornahme)
  • regelmäßige Wohnungsbesichtigungen durch die Kommune (zeitnahe Schadensermittlung / Bekanntgabe und Reparatur / Beseitigung / Renovierungen)
  • standardmäßige Einrichtung des Wohnraums durch die Kommune (Küche mit E-Geräten, Töpfen, Pfannen, Besteck, Kühlmöglichkeit für Lebensmittel, Waschmaschine, Betten / Bettwäsche, Schränke, Stühle, Tische, etc.) / Zusatzinventar (insbesondere E-Geräte unter Beachtung von Sicherheitsaspekten) nur nach Absprache mit den Kommunen
  • Brandschutz (Rauchverbot in allen Häusern, Kontrolle Rauchmelder, Installation Feuerlöscher / Brandschutzhinweise / Brandschutzmaßnahmen)
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