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Königsteiner Schlüssel

Nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" wird festgelegt, wie viele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt.

Rheinland-Pfalz nimmt danach 4,8 % der Asylbewerber auf (ADD = Zentrale Aufnahmestelle), welche anschließend auf die Landkreise verteilt werden. Der Rhein-Hunsrück-Kreis nimmt 2,5% des Landesanteils auf. Die Aufnahmequote gilt nur für Erstantragsteller, bei Folgeantragstellern ergibt sich
die Aufnahmepflicht auf Basis der Erstzuweisung

Seit 04/2015 erfolgt die Verteilung vom Landkreis auf die Stadt Boppard und die Verbandsgemeinden.

Die Umsetzung dieser gemeinsamen Selbstverwaltungsaufgabe erfolgt in enger Kooperation zwischen Kreis und Verbandsgemeinden/Stadt Boppard.

Verteilung der Asylbewerber 2016
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Stand 01.01.2016

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