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Antragstellung / Verfahren Bedarfsermittlung für Erwachsene

Leistungen der Eingliederungshilfe werden bei der Kreisverwaltung beantragt.

Die Verwaltung benötigt Kenntnis von Ihrem Anliegen. Dies kann schriftlich mit Begründung oder mit dem Vordruck Antrag auf Eingliederungshilfe erfolgen.  

Nach einer ersten Prüfung des Anliegens und/oder einer persönlichen Beratung, wird je nach Ergebnis der Eingliederungshilfefragebogen und das Merkblatt Eingliederungshilfeantrag sowie das Merkblatt Datenschutz an den Antragsteller verschickt. Das Merkblatt Datenschutz liegt auch in leichter Sprache vor.

Nach Rücklauf des ausgefüllten Eingliederungshilfefragebogens prüft die Verwaltung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung vorliegen. Je nach Hilfe wird auch die wirtschaftliche Bedürftigkeit geprüft (Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen).

Gemeinsam mit der antragstellenden Person wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt. In dieser Bedarfsermittlung wird der persönliche Bedarf, die Ziele und Vorschläge zu Art und Umfang der Hilfe festgehalten. Die Bedarfsermittlung wird durch den Sozialdienst der Eingliederungshilfe dokumentiert. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Sozialdienstes sucht in der Regel die antragstellende Person auf, um sich ein Bild zum derzeit notwendigen Unterstützungsbedarf zu machen.

Die Bedarfsermittlung ist Grundlage der Entscheidung, welche Hilfen erforderlich sind und wer als Leistungserbringer in Betracht kommt.

In komplexen Fällen können in einer Gesamtplankonferenz die Ziele, die notwendigen Hilfen, die Leistungserbringer und die Finanzierung mit allen Beteiligten erörtert werden.

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