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Sprachkurse für Erwachsene - Infos der Ausländerbehörde

  • Eine Berechtigung zum Integrationskurs durch die Ausländerbehörde gibt es erst ab der Anerkennung des Asylantrages und der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei Asylbewerbern bestimmter Herkunftsstaaten (mit besonders guter Bleibeperspektive) gewährt das BAMF schon eine frühere Teilnahme (wird bei Asylantragstellung im BAMF mitgeteilt).
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