Kindertagesstätten
In Rheinland-Pfalz hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in einer vergleichbaren Betreuungsform (z. Bsp. Kindertagespflege). Dieser Anspruch entsteht mit der polizeilichen Meldung im Kreisgebiet, also nicht für Kinder in den Aufnahmeeinrichtungen. Er ist gegeben unabhängig der Staatsangehörigkeit und dem ausländerrechtlichen Status und Aufenthaltstitel.
Es liegt im hohen Interesse des Kindeswohls, dass die Kinder so früh als möglich in einer Kindertagesstätte betreut werden, damit sie eine realistische Chance erhalten, die Schulreife rechtzeitig zu erlangen.
Erste Anlaufstelle ist die Kindertagesstätte. Welche Kindertagesstätte zuständig ist, ergibt sich aus dem Kindertagesstätten – Bedarfsplan, den Sie in der Randspalte finden. Dieser enthält auch die Kontaktdaten aller Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Wenn der gewünschte Betreuungsplatz nicht realisiert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
In allen Fragen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten unterstützt auch das Kreisjugendamt. Bitte wenden Sie sich an Herrn Dominic Daub.
Allgemeine Informationen
Das Jugendamt der Kreisverwaltung ist insbesondere für Grundsatzfragen und die Bedarfsplanung der Kindertagesstätten zuständig. Im Einzelnen:
- Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz gemäß § 5 Kindertagesstättengesetz (KitaG)
- Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in einem anderen Kindergarten
- Unterstützung beim Ausbau eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes an Ganztagsplätzen in Kindergärten
- Unterstützung beim Ausbau des Betreuungsangebotes für Klein- und Schulkinder
- Bedarfsplanung, Beratung und Unterstützung der kommunalen und freien Träger von Kindertagesstätten in finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen
- Beratung, Unterstützung und Begleitung von Trägern, Leitungen, pädagogischen Fachkräften und Eltern zu allen pädagogischen, konzeptionellen und organisatorischen Fragen der Kindertagesstätten
- Beratung und finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen
- Beratung und Unterstützung von sozial schwachen Familien und Alleinerziehenden durch die Festsetzung und Übernahme von Elternbeiträgen.
Den Kindertagesstätten-Bedarfsplan mit Kontaktdaten und weiteren Hinweisen zu den Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis finden Sie hier.
Elternbeiträge
Informationen zu den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten erhalten Sie bei
Personalabrechnung
Informationen zur Personalkostenabrechnung in Kindertagesstätten erhalten Sie bei
Fachberatung Kindertagesstätten
Kreiselternausschuss
Der KEA RHK ist die gewählte Vertretung der Elternausschüsse der 63 Kindertagesstätten und vertritt die Interessen der Familien der über 4.000 Kita-Kinder im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter*innen, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.
Frau Eva-Maria Konrath
Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück-Kreis
1. Vorsitzende
E-Mail: kontakt@kea-rhk.de
www.kea-rhk.de
Wahl des Kreiselternausschusses am 9. Dezember 2025 - Online-Infoveranstaltung am 25. November 2025
Am 25. November 2025 um 19:30 Uhr findet die Online-Veranstaltung „KEA-Talk – Wofür steht der KEA?“ statt. Im Mittelpunkt stehen die Aufgaben, Ziele und Mitwirkungsmöglichkeiten des Kreiselternausschusses Rhein-Hunsrück (KEA) sowie Informationen zur anstehenden KEA-Wahl 2025.
Eingeladen sind Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertretungen, Fachkräfte, Kitaleitungen, Trägervertretungen sowie alle Interessierten im Umfeld der Kindertagesbetreuung. Ziel der Veranstaltung ist es, Transparenz über die Arbeit des KEA zu schaffen und das Engagement von Eltern in der Kita-Landschaft zu fördern.
Der KEA Rhein-Hunsrück-Kreis ist die gewählte Vertretung der Elternausschüsse der 69 Kindertagesstätten im Landkreis und repräsentiert die Interessen der Familien von über 5.000 Kita-Kindern.
Als gesetzlich verankertes Gremium nach dem Kita-Gesetz Rheinland-Pfalz dient der KEA als Schnittstelle zwischen Eltern, Kitas, Trägern, Jugendämtern und der Kommunalpolitik.
Zu den Aufgaben des KEA zählen die Vernetzung und Unterstützung der örtlichen Elternausschüsse, die Vertretung der Elterninteressen im Jugendhilfeausschuss, die Zusammenarbeit mit dem Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) sowie die Information der Öffentlichkeit über Entwicklungen im Kita-Bereich.
Darüber hinaus veröffentlicht der KEA regelmäßig den Newsletter „KEA News“ und bietet Schulungen sowie Informationsveranstaltungen für Eltern und Kita-Akteurinnen und -Akteure an.
Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit, den KEA und seine Arbeit kennenzulernen und Fragen zur Wahl und Mitgestaltung zu stellen.
Zur Online-Veranstaltung: https://kea-rhk.de/kea-talk/
KiSa-Post
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