Untere Landesplanungsbehörde
Die Landesplanungsbehörden wirken darauf hin, dass die Ziele der Landesplanung in ihrem Zuständigkeitsbereich beachtet werden.
Aufgabe der Unteren Landesplanungsbehörde ist es, raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen sowie landesplanerische Stellungnahmen zur Bauleitplanung kreisangehöriger Gemeinden abzugeben.
Für den Rhein-Hunsrück-Kreis ist der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2017 verbindlich.