Sprungziele
Inhalt

Spätaussiedler

Ab dem 01.01.2005 gilt das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz).

Hiernach ist für das Anerkennungsverfahren von Spätausiedlern das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.

nach oben zurück