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Schwertransporte

Transporte mit Fahrzeugen, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Ladung die zulässigen Maße und Gewichte der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) überschreiten, bedürfen einer Genehmigung.

Der Sachbereich Verkehr des Rhein-Hunsrück-Kreises ist zuständig, wenn der genehmigungspflichtige Transport im Bereich des Kreises beginnt, oder der Antragsteller seinen Firmensitz (auch Zweigniederlassung) bzw. seinen Wohnort im Kreisgebiet hat. Die Anträge sind gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Großraum-und Schwertransporte" mit dem Vordruck "GST 92" rechtzeitig vor Transportbeginn (in der Regel 14 Tage vorher) zu stellen.

Wichtig für eine zügige Antragsbearbeitung ist ein vollständig ausgefüllter Antrag, was insbesondere für Angaben über die beantragte Fahrtstrecke gilt. Die Genehmigung wird nach Durchführung der je nach Fahrtstrecken zu beteiligenden Anhörstellen für die beantragte Transportstrecke innerhalb Deutschlands erteilt. Die Durchführung des Transports wird in der Regel unter bestimmten Bedingungen und Auflagen, die sich aus der Größe und /oder des Gewichts ergeben, erteilt.

Ausnahhmen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot

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